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Privacy policy

Datenschutzerklärung
Version 2 (gültig ab 19.10.2023)

Diese Mitteilung beschreibt wie der Garagenbetreiber Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten
(gemäß Art 13 Abs. 1 DSGVO).

  1. Zwecke der Datenverarbeitung

Wir werden Ihre personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken verarbeiten:
a) Dauerparkerverwaltung
b) Tarifberechnung für registrierte Kurzparkkunden
c) Kontrolle der Nutzungsbestimmungen (z.B. Parken über zwei Stellplätze)
d) Kontrolle der rechtskonformen Verwendung (z.B. Überschreitung der Gratisparkzeit)
e) Schutz der Einrichtungen (z.B. Vandalismus)
f) Verfolgung missbräuchlicher Verwendung (z.B. Ausfahrt ohne Bezahlung)


Diese Daten erheben wir mittels:

• der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten zur Vertragserstellung
• Bildaufzeichnung, Auswertung der Kennzeichendaten


Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig. Auf die Bildaufzeichnung und die
Erfassung von Kennzeichendaten wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben hingewiesen.


2. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

• Für die Abrechnung der Parkgebühren (sowohl beim Kurzparken als auch bei
Dauerparkern) ist die Rechtsgrundlage „Vertragserfüllung“ (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)
• Für die Kennzeichenerfassung bei Dauerparkern ist die Rechtsgrundlage Ihre Einwilligung
(Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
• Für die Kennzeichenerfassung bei Kurzparkern ist die Rechtsgrundlage das berechtigte
Interesse des Verantwortlichen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), welche darin bestehen, die
oben unter Punkt 1 (a bis f) genannten Zwecke zu erreichen. Gegen diese
Datenverarbeitung steht Ihnen ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO zu,
wenn bei Ihnen Gründe vorliegen die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
• Für die Bildverarbeitung insbesondere des Einganges und des Zutrittsbereiches, der Einund Ausfahrtstore, der Kassen und Automaten, der Stiegenhäuser sowie der Parkdecks
gemäß § 12 Abs. 3 Z 2 DSG. Die Bildaufzeichnungen werden nur im Anlassfall
ausgewertet, wenn entweder das überwachte Objekt selbst (Garage) oder darin
abgestellte Fahrzeuge Gegenstand einer Rechtsverletzung wurden.

3. Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten
Zu den oben genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten an folgende Empfänger -
im Anlassfall - übermittelt:

• Auftragsverarbeiter (z.B. Callcenter, Beschwerdemanagement)
• Abrechnungsplattformen (Tankkarten, Mobilitätskarten etc.)
• Versicherungen (z.B. bei Beschädigungen)
• Inkassobüro, Rechtsanwalt, Gerichte
• Behörden im Rahmen ihres Aufgabenbereiches
• Auftraggeber des Garagenbetreibers als Betriebsführer


4. Speicherdauer


a) Bei nicht registrierten Kunden:
Die Anonymisierung des Bildes des Kennzeichens erfolgt bei normaler Parktransaktion in der Regel 24
Stunden nach der letzten aufgezeichneten Aktion1
. Bei abgeschlossenen Parkvorgängen mit offenen
Kosten erfolgt die Anonymisierung 2 Tage nach Mahnung. Diese Daten werden für die Abmahnung
und bei Anfechtungen als Beweismittel benötigt. Nicht registrierte Kunden, welche innerhalb der
Gratiszeit ausfahren oder bei der Einfahrt umdrehen werden nach 5 Minuten anonymisiert. Die
übrigen Daten werden nach Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen von sieben Jahren
gelöscht.


b) Bei registrierten Kunden:
Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur so lange aufbewahrt, wie dies zur
Vertragserfüllung erforderlich ist, um die unter Punkt 1 genannten Zwecke zu erreichen:

• Parkvorgänge von registrierten Kunden, welche keine Kosten erzeugt haben: 12 Stunden
nach der letzten aufgezeichneten Aktion1
• Bei der Abrechnung von Parkzeiten mit Zahlung auf Rechnung: 12 Stunden nach
Rechnungslegung (Monatsrechnung).
• Abgeschlossene Parkvorgänge mit offenen Kosten: 2 Tage nach Mahnung.
• Die übrigen Daten werden nach Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen von
sieben Jahren gelöscht.
• Für Dauerparker gilt zusätzlich: Bei regulär abgeschlossenen Parktransaktionen: die letzten
30 Bewegungsdaten (Informationen über die Ein- und Ausfahrt, einschl. Bild des KFZ
Kennzeichens) zum Zwecke der Nachvollziehbarkeiten von Missbrauch und der Abrechnung
von Parküberzeiten.

c) Bildverarbeitung („Videoüberwachung“):
Aufgezeichnete Daten sind, sofern sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung der zu
Grunde liegenden Schutz- oder Beweissicherungszwecke oder für Zwecke nach § 12 Abs 3 Z 2 DSG
benötigt werden, spätestens nach 14 Tagen zu löschen bzw. anonymisieren. Die Abweichung zur
gesetzlichen Löschfrist des § 13 Abs 3 DSG wird zur Feststellung von Zahlungsausfällen von
Kreditkartentransaktionen benötigt, da der Garagenbetreiber erst nach bis zu zwei Wochen erfährt,
dass eine
Kreditkartentransaktion von der Bank nicht durchgeführt worden ist. Ohne eine Speicherung für 14
Tage wäre eine Geltendmachung von Ansprüchen nicht mehr möglich. Die Verwendung der
Aufzeichnungen für andere Zwecke ist nicht zulässig.

5. Ihre Rechte im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten


Ihnen stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit
und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns.
Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre
datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der
Datenschutzbehörde beschweren.
Sofern die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese jederzeit widerrufen.
1 Nach der Einfahrt, wenn keine Ausfahrt vermerkt ist; nach der Ausfahrt; nach der Zahlung der offener
Parkgebühren


Hinsichtlich der Bildverarbeitung gilt, dass betroffene Personen unbeschadet des Auskunftsrechtes
gemäß Art. 15 DSGVO nicht berechtigt sind, vom Garagenbetreiber Lichtbilder zu erhalten, sofern
dadurch die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden. Stattdessen erhält die
betroffene Person eine Beschreibung ihres Verhaltens. Der Garagenbetreiber ist aber berechtigt,
Bildaufzeichnungen an die zuständige Behörde (etwa eine Sicherheitsbehörde im Rahmen eines
durch Anzeige eingeleiteten Ermittlungsverfahrens) zu übermitteln, weil beim Garagenbetreiber der
begründete Verdacht entstanden ist, die Daten könnten eine von Amts wegen zu verfolgende
strafbare Handlung dokumentieren. Ein solcher Verdacht kann auch durch Hinweis eines Kunden
entstehen.


6. Unsere Kontaktdaten
Verantwortlicher:
Firma/Anschrift/Email Adresse
Datenschutzbeauftragter (falls vorhanden):
Firma/Anschrift/Email Adresse


Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung aufgrund rechtlicher oder technischer
Entwicklung jederzeit anzupassen.
Das Muster ist ein Ausschnitt der veröffentlichten Verhaltensregeln von Garagen- und
Parkplatzbetrieben des Fachverbandes Garagen, Tankstellen und Serviceunternehmungen der WKO
angepasst an die Datenschutzeinstellungen der Arivo Software.
Das folgende Dokument ist als bloße Formulierungshilfe zu verstehen und Arivo haftet für etwaige
daraus entstehende Schäden keinesfalls. Der Garagenbetreiber kann das Muster jederzeit in den
Einstellungen ändern/anpassen.